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Geschichtliches

Im Großherzogtum Baden wurde Freiburg 1807 Sitz des Hofgerichts des Oberrheinkreises. Das Hofgericht war zuständig für die Ämter (und damit auch Amtsgerichte) Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg Stadt, Freiburg Land, Hornberg, Jestetten, Kenzingen, Lörrach, Müllheim, Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim, Staufen, Triberg, Waldkirch und Waldshut.

 

Laut Heinrich Schreiber, Freiburg i.Br. und seine Umgebung, 1838, ist das Hofgericht „in zwei Senate getheilt und gewärtig besezt mit: 1 Hofrichter, 1 Direktor, 10 Räthen, wovon einer zugleich Staatsanwalt, zwei Assessoren und einem Medicinal-Referenten nebst dem erforderlichen Canzlei-Personal.“

 

Ab 1864 lautete die Bezeichnung „Kreis- und Hofgericht“. Seit den Reichsjustizgesetzen von 1879  heißt das Gericht Landgericht und hat im Wesentlichen seine heutige örtliche Zuständigkeit bekommen.

 

Erster Sitz des Hofgerichts war das spätere erzbischöfliche Palais auf dem Münsterplatz, in vorderösterreichischer Zeit Sitz der Breisgauischen Landstände. 1824 kam das Hofgericht in den sogenannten Basler Hof, heute Sitz des Regierungspräsidenten. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Gericht in das damals neue Justizgebäude am Holzmarkt verlegt. Hier blieb es ca. 100 Jahre in guten und in schlechten Zeiten, bis es 1965 / 1986 sein  jetziges Domizil beziehen konnte.

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